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Auswirkungen von Vaterschaftstests und Vaterschaftsanfechtungsklagen auf das Umgangsrecht Kommen Vaterschaftsanfechtungsklagen auf Grund von Ergebnissen gesetzlich erlaubter Vaterschaftstests zu Verhandlung und wird festgestellt, dass der Mann, der das Kind bisher als sein eigenes angesehen und für seinen Unterhalt gezahlt hat, nicht der leibliche Vater des Kindes ist, ist das für die Familie ein sehr einschneidendes Erlebnis. Entscheidet der Vater sich dafür, aus dem gemeinsamen Heim auszuziehen oder sich scheiden zu lassen, so behält er trotzdem das Umgangsrecht mit seinem Kind. Das Umgangsrecht mit einem Kind haben nämlich nicht nur die Mutter, der leibliche Vater, die Geschwister und Großeltern, sondern auch enge Bezugspersonen, die Verantwortung für das Kind getragen haben oder weiterhin tragen. Das trifft sicher auf die meisten Männer zu, die ja mit dem Kind in einer Familie gelebt haben und finanziell und immateriell für es gesorgt haben. Die Gerichte tragen der dadurch entstandenen Bindung zwischen Vater und Kind deshalb Rechnung, und garantieren den geschiedenen oder getrennt von ihren Partnerinnen lebenden Männern auch weiterhin den Umgang mit dem Kind. Natürlich werden dabei sowohl die Belange der Männer, als vor allem auch die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Das Wohl des Kindes steht auch bei der Frage des Umgangsrechtes im Vordergrund. So kann das Gericht den Umgang des Vaters mit dem Kind in solchen Fällen untersagen, wo das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet ist.